Die Tätigkeit von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen umfasst die Mitgestaltung
der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer anderen
schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind, durch Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung.
Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen erfassen die spezifischen Lebenssituationen
von älteren Menschen, von Menschen mit einer Behinderung oder von sonst benachteiligten Menschen, führen entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützen die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.
Die Tätigkeit von Diplom-Sozialbetreuern und Diplom-Sozialbetreuerinnen umfasst:
a) die Tätigkeit von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen, die im
eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich auf der Grundlage einer vertieften, wissenschaftlich
fundierten Ausbildung mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausgeübt wird,
und
b) über die unmittelbare Sozialbetreuung hinaus
1. die Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit sowie die Koordination und fachliche Anleitung von sonstigen Personen, die an der Sozialbetreuung mitwirken, und
2. die Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung und die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.
Bemerkungen
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